Als Spezialist im Edelmetallbereich bieten wir beste Möglichkeiten für Gold und Silber und haben die optimale Lösung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bauen Sie mit uns eine Win - Win Situation für eine Mitarbeiterzufriedenheit und Mitarbeiterbindung auf.
Unsere Gold- und Silberlösung basiert auf der Idee durch einfaches Handling ein kleines Vermögen aufzubauen. Die Grundlage bilden die Sachzu-wendungen des Arbeitgebers mit 50 Euro monatlich. Diese werden Brutto für Netto in Gold und/oder Silber investiert.
- Für Sie fallen keine Kosten an
- Kein Verwaltungsaufwand
- Mehrwert für den Arbeitnehmer
- Mitarbeiterbindung
- einfaches Einbinden in Abrechnung
- Einzahlung steuerfrei
- Einzahlung sozialversicherungsfrei
- Auszahlung nach 12 Mon. steuerfrei
- Gold und/oder Silber möglich
- komplett durch AG finanziert
Für den Sachbezug kommen nur Barren in Frage. Anlagemünzen sind in deren Herkunftsländern ( z. B. Maple Leaf in Kanada ) gesetzliches Zahlungsmittel und somit keine "Sache" sondern Geld. Deshalb kommt kommen sie für einen Sachbezug nicht in Frage.
Zusätzlich zum Monatswert von 50 Euro bleiben auch Sachzuwendungen des Arbeitgebers mehrfach bis 60 Euro im Jahr steuerfrei, wenn sie anlässlich eines persönlichen Ereignisses an Mitarbeiter ausgegeben werden. Steuerlich gehören Sie zu den Aufmerksamkeiten.
Besondere Anlässe sind z. B. der Geburtstag, das Mitarbeiterjubiläum, die Geburt eines Kindes, Hochzeit, eine bestandene Prüfung, Hochzeits-Jubiläum etc.
Beide Freigrenzen können unabhängig voneinander ausgeschöpft werden und werden nicht gegeneinander aufgerechnet. Die Sachzuwendung von 50 € beinhaltet einen Monatswert und der Anlass der Zuwendung spielt keine Rolle. Diese Freigrenze kann somit jeden Monat ausgenutzt werden.
Gleichzeitig kann der Mitarbeiter zum persönlichen Ereignis ein Geschenk bis zu 60 Euro abgabefrei erhalten. Wer also 2 Anlässe innerhalb eines Monats hat, also z. B. Geburtstag und Hochzeit, kann gemäß R 19.6 LStR. zwei Aufmerksamkeiten im Wert von bis zu 60 Euro abgabefrei erhalten. Die Steuerfreistellung für Aufmerksamkeiten führt in der Sozialversicherung zur Abgabenfreiheit.
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