Edelmetallhändler sind verpflichtet den Kunden zu identifizieren, der ab 2.000 Euro Edelmetalle kauft. Was viele nicht wissen ist, dass der Edelmetallkauf gegenüber Behörden bzw. staatlichen Kontrollinstanzen zunächst einmal weiterhin anonym bleibt. Die Edelmetallhändler müssen nur eine Meldung machen, wenn ein konkreter Verdacht zur Geldwäsche besteht. Das Bezahlen eines größeren Betrages über 2.000 Euro stellt jedoch noch keinen Grund für einen meldepflichtigen Verdacht dar.
Ohne einen Verdacht auf Geldwäsche sind die Edelmetallhändler nur verpflichtet die gesetzliche Aufbewahrungspflicht von 5 Jahren einzuhalten. Eine Einsicht in die Unterlagen muss nur einer befugten staatlichen Kontrollinstanz gewährt werden.
Es ist somit durchaus möglich für 10.000 Euro oder 50.000 Euro Edelmetalle bar zu kaufen und gegenüber Dritten erst einmal anonym zu bleiben.
Sie vereinbaren unter 09721 - 5415900 einen Termin für das geplante Bargeschäft.
Beim Ersttermin vereinbaren Sie was gekauft werden soll. Sie können aus unserem Angebot im Onlineshop
das komplette Angebot wählen. Der Kaufpreis wird festgelegt und von Ihnen direkt bezahlt. Ihre Zahlung wird selbstverständlich quittiert. Diesen Beleg bringen Sie zur Abholung mit.
Sobald die Ware bei uns eingegangen ist, vereinbaren wir mit Ihnen einen Übergabetermin zur Vollendung Ihres Tafelgeschäftes.
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